Prof. Priv.-Doz. Dr. med. Markus Dold
Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin

Herzlich Willkommen
In der Ordination wird die medikamentöse Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizitstörungen im Erwachsenenalter (ADHS/ADS) angeboten.
Es gibt bereits eine ADHS-Diagnose:
Bei nachgewiesenem Vorliegen einer ADHS Diagnose - z.B. durch eine psychologische Diagnostik ("ADHS-Testung") - wird eine fachärztlich-psychiatrische Konsultation zur Beratung hinsichtlich der verschiedenen medikamentösen Therapieoptionen angeboten. Bei entsprechender Indikation kann im Rahmen des Termins auch ein Rezept für eine Medikation ausgestellt werden.
Die ADHS Termine richten sich in erster Linie an Betroffene, für die eine medikamentöse Behandlung in Frage kommt und die sich diesbezüglich beraten lassen möchten.


Bei Verdacht auf ADHS: ADHS Diagnostik
Aus Kapazitätsgründen kann derzeit kein ADHS-Screening angeboten werden, ein entsprechendes Angebot befindet sich in Vorbereitung.
Prof. Priv.-Doz. Dr. med. Markus Dold
Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Markus Dold ist Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin. Nach dem Medizinstudium absolvierte er seine Facharztausbildung an den psychiatrischen Universitätskliniken der Technischen Universität München sowie der Medizinischen Universität Wien. 2019 erfolgte die Habilitation. Bis 2026 war er Oberarzt an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Universität Wien/AKH Wien und Außerplanmäßiger Professor an der Medizinischen Universität Wien.


Ordination
ADHS Ordination Singerstrasse
Singerstrasse 14/2
1010 Wien


Terminvereinbarung
Die Termine können ausschliesslich online gebucht werden unter: Latido - Ihr digitales Ärztezentrum. Es ist keine Terminvergabe via eMail oder Telefon möglich.
Bitte beachten Sie, dass in der Ordination keine Psychotherapie angeboten wird. Auch wird keine Behandlung bei gleichzeitiger Suchterkrankung (z. B. Alkohol, Kokain, Opiate) angeboten.

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Weitere Informationen
Wahlarzt- und Privatarztordination
Die Praxis ist eine reine Wahlarzt- und Privatarztordination, d.h. das Honorar ist nach der Konsultation in Bar oder mit Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen. Eine Abrechnung über die Krankenkasse (E-Card) ist nicht möglich. Sie können die Honorarnote allerdings bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teilbetrag zurückerstattet. Wenn Sie über eine private (Zusatz-)versicherung für den ambulanten/niedergelassenen Bereich verfügen, dann deckt diese meist die restlichen Kosten ab, so dass Sie im Regelfall bis zu 100% rückerstattet bekommen.
Absageregelung / kurzfristige Terminstornierung
Wenn Sie zu Ihrem vereinbarten Termin nicht erscheinen, können zu dieser Zeit leider keine anderen Patienten behandeln werden. Bis 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin kann dieser schriftlich via e-Mail oder über die Ordinationssoftware Latido ohne Gebühren storniert werden. Danach fällt eine branchenübliche Stornogebühr an, d.h. dass der vereinbarte Ordinationstarif verrechnet werden muss.
Rezeptausstellung außerhalb von Terminen
Empfohlen ist die Ausstellung von Folgerezepten durch den Hausarzt. Dazu wird nach erfolgter medikamentöser Einstellung ein entsprechender Arztbrief ausgestellt. Im Gegensatz zu Privat- und Wahlärzten können Kassenvertragsärzte die Ausstellung von Rezepten auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen, so dass im Regelfall keine Kosten/Vorauszahlungen entstehen.
In der Ordination werden für die nachträgliche Ausstellung von Rezepten 15.- Euro (bei bewilligungspflichtigen Rezepten 20.- Euro) verrechnet. Sie erhalten dafür eine Rechnung. Je nach Krankenkasse kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden und ein Teilbetrag wird zurückerstattet. Privatversicherungen übernehmen je nach Polizze die Kosten zur Gänze.
Voraussetzung für die Ausstellung von Folgerezepten ist, dass der letzte Kontrolltermin nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Wenn z.B. Nebenwirkungen auftreten, ein Medikamentenwechsel oder eine Dosierungsanpassung notwendig ist oder es Beratungsbedarf gibt, ist ein Kontrolltermin erforderlich.